Schulanmeldung

Schulanmeldung für das Schuljahr 2027/2028

Bitte beachten: Info zum Aufnahmeverfahren (2 Möglichkeiten – digital oder persönlich)

In welchem Alter muss ein Kind an der Grundschule angemeldet werden?
Alle Kinder, die bis zum 30.06.2027 das sechste Lebensjahr vollenden (Geburtszeitraum vom 01.07.2020 bis 30.06.2021), sind ab dem Schuljahr 2027/2028 schulpflichtig und müssen daher in der zuständigen Grundschule des jeweiligen Schulbezirkes durch die Eltern/Sorgeberechtigten persönlich angemeldet werden.
Im gemeinsamen Schulbezirk erfolgt die Anmeldung in einer der drei Grundschulen nach Wahl der Eltern/Sorgeberechtigten. Dabei sollen ein Zweit- und Drittwunsch für die weiteren Schulen des Schulbezirks angegeben werden.
Kinder, die bis zum 30.09.2027 das sechste Lebensjahr vollenden, können angemeldet werden. Diese Kinder werden mit der Schulanmeldung schulpflichtig.
Eltern, deren Kinder nach dem 30.09.2027 das sechste Lebensjahr vollenden, können einen schriftlichen Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme bei der Schulleitung an der zuständigen Grundschule stellen.

Digital über Amt24

Die Schulanmeldung kann in diesem Jahr sachsenweit erstmalig digital über Amt24 erfolgen. Eltern können ihr Kind im Zeitraum vom 1. August bis zum 15. September 2026 über folgenden Link https://schule.sachsen.de/gs-anmeldung an einer Grundschule anmelden.

Eine digitale Anmeldung kann zunächst nur unter folgenden Voraussetzungen erfolgen:

  • Eltern und Kind müssen eine Wohnanschrift in Sachsen haben,
  • die Meldeanschrift des Kindes muss mit der Meldeanschrift wenigstens eines Elternteils übereinstimmen (Hauptwohnsitz),
  • es ist keine Anmeldung an einer Förderschule, Gemeinschaftsschule oder Oberschule+ vorgesehen,
  • es ist keine Beschulung an einer öffentlichen Grundschule außerhalb des eigenen Schulbezirks gewünscht,
  • für das Kind wurde keine Rückstellung veranlasst,
  • das Kind ist kein Kann-Kind oder soll vorzeitig eingeschult werden.

Die digitale Grundschulanmeldung ist ausschließlich der Vorgang der Onlineanmeldung für Sorgeberechtigte. Wir empfehlen für den weiteren Aufnahmeprozess gemäß § 4 Schulordnung Grundschulen einen persönlichen Kontakt mit der Schule.

Fragen rund um die digitale Grundschulanmeldung können an gesendet werden.

Persönliche Anmeldung in der Schule

Termine zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2027/28:

01. September 2026, 14 – 18 Uhr
02. September 2026, 08 – 12 Uhr

mitzubringen sind folgende Unterlagen:

  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Sorgerechtsnachweis bei unverheirateten Eltern / Vollmacht des 2. Elternteils
  • Bescheinigung Sorgeberechtigung
  • Nachweis Masernimpfung (Impfausweis zur Einsicht / Ärztliche Bescheinigung über Immunität)