Schulanmeldung für das Schuljahr 2025/2026
Bitte beachten: Info zum Aufnahmeverfahren
In welchem Alter muss ein Kind an der Grundschule angemeldet werden?
Alle Kinder, die bis zum 30.06.2025 das sechste Lebensjahr vollenden (Geburtszeitraum vom 01.07.2018 bis 30.06.2019), sind ab dem Schuljahr 2025/2026 schulpflichtig und müssen daher in der zuständigen Grundschule des jeweiligen Schulbezirkes durch die Eltern/Sorgeberechtigten persönlich angemeldet werden.
Im gemeinsamen Schulbezirk erfolgt die Anmeldung in einer der drei Grundschulen nach Wahl der Eltern/Sorgeberechtigten. Dabei sollen ein Zweit- und Drittwunsch für die weiteren Schulen des Schulbezirks angegeben werden.
Kinder, die bis zum 30.09.2025 das sechste Lebensjahr vollenden, können angemeldet werden. Diese Kinder werden mit der Schulanmeldung schulpflichtig.
Eltern, deren Kinder nach dem 30.09.2025 das sechste Lebensjahr vollenden, können einen schriftlichen Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme an der zuständigen Grundschule stellen.
Termine zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2025/26:
10. September 2024, 14 – 18 Uhr
11. September 2024, 08 – 12 Uhr